Die bisher aus dem Greening bekannten Maßnahmenbereiche des Grünlandumbruchverbots, der Anbaudiversifizierung und der Bereitstellung von Ökologischen Vorrangflächen werden in der kommenden Förderperiode in den GLÖZ-Standards verankert. Damit sind sie ein fester Bestandteil der Konditionalität.
Was heißt das?
Mindestens 4% des Ackerlandes des Betriebes sind von der diesjährigen Ernte bis zum 01.09.2024 (bzw. 15.08.204) mit Ackerstillegung oder Landschaftselementen zu erbingen.
Auch auf den Stilllegungsflächen ist GlöZ 6 (Mindesbodenbedeckung) permanent einzuhalten. Dies ist ohne die gezielte Aussaat von gut geeigneten Mischungen über den gesamten Zeitraum nur schwer sicherzustellen.
Noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter. Er wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Und jetzt wünsche wir Ihnen erst einmal weiterhin eine gute und unfallfreie Ernte 2023!
Ihre HAGRA
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