Die aktuelle Lage bei der Ausbringung von organischen Düngern (Gülle/Jauche):
Voraussichtlich wird im 2. Halbjahr 2016 die neue Düngeverordnung in Kraft treten. Um Beachtung der geänderten Regulierungen wird dringend gebeten! Was diese neue DüngeVO dann in Bezug auf die Gülleausbringung (Stichwort: Reduzierung gasförmiger Verluste in Form von Ammoniak z. B. durch bodennahe Ausbringung) an neuen Vorschriften bringen wird ist zur Zeit leider noch nicht bekannt.
Fakt ist, dass seit 01.01.2016 folgende Ausbringgeräte NICHT MEHR erlaubt sind:
Heißt im Umkehrschluss nichts anderes als:
Zulässig sind nur noch Verteiler, die waagerecht oder nach unten verteilen (z. B. "Exakt-Verteiler")
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Hinweis: Die genannten Informationen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit! Nähere Informationen erhalten Sie z. B. beim AELF Uffenheim, Fachzentrum Agrarökologie. Den Text der Düngeverordnung finden Sie im Internet unter www.lfl.bayern.de.
Stand Januar 2016 (Quelle: AELF Uffenheim, Fachzentrum Agrarökologie)
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